Hatten Sie einen Autounfall? Sie können Schadensersatz für Ihren Personenschaden verlangen.

Ein Autounfall kann nicht nur schwere Sachschäden verursachen, sondern auch zu Gesundheitsschäden führen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die betroffene Person angemessen entschädigt wird. Doch wie wird die Höhe der Entschädigung bestimmt und auf welcher Grundlage trifft der Versicherer seine Entscheidung? Hier erklären wir es genauer.

Die Höhe der Entschädigung bei Gesundheitsschäden wird auf Basis des Kfz-Gutachtens bestimmt, das von einem Kfz-Gutachter erstellt wurde. Der Kfz-Gutachter Stapelfeld untersucht das Unfallfahrzeug und dokumentiert den Schaden. Darüber hinaus bewertet er auch die Art und Schwere der Verletzungen, die bei dem Unfall erlitten wurden. Aufgrund dieser Informationen kann der Kfz-Gutachter eine Empfehlung für die Höhe der Entschädigung aussprechen.

Der Versicherer orientiert sich in der Regel an dieser Empfehlung und berücksichtigt dabei auch die individuellen Umstände des Unfalls. Dazu gehören zum Beispiel die Schuldfrage, das Alter und die berufliche Situation des Verletzten sowie die Dauer der Behandlung und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Empfehlung des Kfz-Gutachters nicht bindend ist. Der Versicherer kann auch eine andere Entscheidung treffen und die Entschädigungshöhe anders bestimmen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anzustreben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe der Entschädigung bei Gesundheitsschäden auf Basis des Kfz-Gutachtens bestimmt wird. Der Kfz-Gutachter erstellt eine Empfehlung, die vom Versicherer berücksichtigt wird, aber nicht bindend ist. Wenn man Zweifel an der Entscheidung des Versicherers hat, sollte man sich rechtlichen Rat einholen

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